Rechtliches beim Sperrmüll: Über den Sperrmüll können viele Dinge entsorgt werden, die nicht in den Hausmüll passen. Welche Dinge genau vom örtlichen Abfuhrunternehmen über den Sperrmüll mitgenommen werden, können direkt beim Anbieter angefragt werden. Die Eigenschaften eines Sperrmülls sind nicht klar deklariert und können daher stark abweichen.
Auf was sollte man beim Abstellen von Sperrmüll achten?
Rechtliches beim Sperrmüll: In vielen Städten wird Sperrgut zu den aufgeführten Terminen abgeholt, die in der Abfallfibel vermerkt werden. Bei vielen Städten ist es üblich, dass die Anforderungskarte bis spätestens 8 Tage vor dem Termin bei der Stadtverwaltung vorliegen muss. In der Regel muss die Abholung des Sperrmülls im Vorfeld bezahlt werden. Somit muss man nicht zwangsläufig zu Hause sein, wenn der Sperrmüll abgeholt wird.
Durch die Ablage des Sperrmülls dürfen öffentliche Wege nicht versperrt werden. Fußgänger und Radfahrer müssen ungehindert passieren können. Der Sperrmüll sollte nicht zu hoch gestapelt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass die Möbel oder andere Sperrmüll Sachen versehentlich umkippen.
Damit es bei der Abholung des Sperrmülls keine Verzögerung gibt, muss er bis spätestens 6.00 Uhr am Abholtermin bereitgestellt werden. Frühestens darf er abends ab 18-00 Uhr herausgestellt werden.
Sollten versehentlich Teile an der Straße abgestellt werden, die nicht durch den Sperrmüll entsorgt werden dürfen, lassen Entsorgungsunternehmen diese einfach liegen. Es ist daher ratsam, nach dem Abholtermin den Platz zu kontrollieren, ob dieser komplett freigeräumt wurde. Ansonsten müssen die liegengebliebenen Dinge beseitigt werden.
Gewerbliche Abfälle dürfen beispielsweise nur in handelsüblichen Mengen mitgenommen werden. Kleine Gegenstände wie Kleidung, Spielsachen, Essgeschirr oder Schuhe gehören nicht in den Sperrmüll. Auch gefährliche Abfälle wie Leuchtstoffröhren, Kfz-Batterien und Altreifen wird das Entsorgungsunternehmen nicht über den Sperrmüll entsorgen.
Gleiches gilt für alle mineralischen Abfälle wie Waschbecken, Toiletten und Natursteinplatten. Ein Blick in die örtlichen Regelungen über die Abfuhr des Sperrmülls kann hilfreich sein, Fehler beim Zusammenstellen des Sperrmülls zu vermeiden.
Warum ist es nicht erlaubt, Sperrmüll zu durchsuchen?
Rechtliches beim Sperrmüll: Immer wieder sieht man an Tagen, an denen Sperrmüll abgeholt wird, dass Menschen in den abgestellten Dingen wühlen und Brauchbares mitnehmen. Aber ist das erlaubt oder handelt es sich hierbei um einen Diebstahl?
Wenn man die Möbel oder anderen Dinge als herrenlos ansehen würde, ist die Mitnahme erlaubt. Über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) §958 Absatz 1 ist gesetzlich geregelt, dass wenn eine herrenlose bewegliche Sache in den Eigenbesitz genommen wird, das Eigentum an der Sache übernommen wird.
Beim Sperrmüll handelt es sich zwar um bewegliche Dinge, aber sie sind juristisch gesehen nicht herrenlos. Sie gehören nach dem Abstellen zum Besitz des Entsorgungsunternehmens.
Wer das erste Mal beim Durchwühlen oder Mitnahme von Sperrmüll erwischt wird, kommt in den meisten Fällen mit einer Ermahnung davon. Ist es dem Besitzer nicht egal, was mit seinem Sperrmüll passiert, kann er sogar eine Strafanzeige stellen.
Wem gehört Sperrmüll, sobald er auf der Straße steht?
Rechtliches beim Sperrmüll: Ab dem Zeitpunkt, wenn der Sperrmüll an den vorgesehenen Platz abgestellt wurde, geht der Besitz normalerweise bereit an das Entsorgungsunternehmen wieder, welches für die Abfuhr gebucht wurde.
So ist es bei den meisten Städten und Gemeinden geregelt. Wer einzelne Dinge aus dem Sperrmüll entnimmt, muss in der Regel aber mit keiner Anzeige rechnen. Auch wenn viele Kommunen das Mitnehmen des Sperrmülls als Ordnungswidrigkeit ansehen, wird nur selten jemand erwischt. Offiziell werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bestraft.
Den meisten ehemaligen Besitzern ist es egal, was mit ihren alten Möbeln passiert, die sie an die Straße gestellt haben. Ärgerlich ist nur, wenn durch das Wühlen alles durcheinandergebracht wird. Wenn der Sperrmüll für das Abfuhrunternehmen bereitgestellt wird, muss alles getrennt aufgestellt werden.
Sortiert werden müssen Materialien wie Metall, Holz oder Elektroschrott. Wird der Sperrmüll von Unbefugten durchwühlt, muss der Entsorger alles wieder neu sortieren.
Folgende Dinge dürfen über den Sperrmüll entsorgt werden
Rechtliches beim Sperrmüll: Zum Sperrmüll gehören Dinge wie Aquarium, Kisten, Schlitten, Sonnenschirme, Leitern, Koffer, Fahrräder, Fußleisen, Garderoben, Gartengeräte, Heimtrainer, Lattenroste, Lampenschirme, Tischtennisplatten, Spiegel, Teppiche, Wäscheständer, Linoleumböden, Regale, Wäschekörbe und Teppichfliesen.
Auch Möbel aller Art und Matratzen gehören zum Sperrmüll und dürfen zum Abtransport an den vorgegebenen Platz abgestellt werden.
Folgende Dinge gehören nicht zum Sperrmüll
Rechtliches beim Sperrmüll: Nicht alles, was nicht in die Hausmülltonne passt, darf als Sperrmüll an die Straße gestellt werden. Hierzu gehören unter anderem Bauschutt, Bauabfall, Elektrogeräte oder Kleinteile in Mülltüten. Letzteres kann im Restmüll entsorgt werden.
Fenster, Fliesen, Paneele, Badewannen, Beton, Parkett, Heizkörper, Kühlschränke oder Laminat müssen dagegen als Bauschutt oder Bauabfall getrennt entsorgt werden. Für größere Mengen bietet sich das Aufstellen eines Containers an. Abfallcontainer stehen in den unterschiedlichsten Größen zur Auswahl. Sie werden zum gewünschten Zeitpunkt abgeholt und der Inhalt fachmännisch entsorgt.