Bei dem Grünen Punkt handelt es sich um ein geschütztes Markenzeichen der Dualen System Deutschland GmbH (Abkürzung DSD). Seit dem Jahr 1990 sorgt der Grüne Punkt dafür, dass solche Verpackungen, welche tagtäglich anfallen, der Wiederverwertung zugeführt werden.
Nach der Herstellung sowie den Verpackungs-Vertrieb ist es erforderlich, mit der DSD einen Lizenzvertrag abzuschließen. Dadurch wird dann durch die Vergabe des Grünen Punktes bestätigt, dass dieser Hersteller auch die Kosten für das Recycling bereits im Vorfeld übernommen hat. Dieser Hersteller wird dadurch von seiner Verpflichtung entbunden, dass dieser die Verpackungen vom Verbraucher kostenlos zurücknimmt.
Hier erhält der Verbraucher dann die Möglichkeit, dass bei ihm vorhandene und anfallende Verpackungsmaterial über den Gelben Sack kostenlos zu entsorgen.
Was bedeutet der Grüne Punkt?
Für den Verbraucher hat das System vom Grünen Punkt den Vorteil, dass dieser alle Abfälle, die über den Grünen Punkt verfügen und der dort auch sichtbar vorhanden ist, kostenlos im Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgen kann.
Über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne darf jedoch nur eine Entsorgung von trockenem Abfall vorgenommen werden. Grünmüll sowie Küchenabfälle haben nichts mit dem Grünen Punkt zu tun und müssen anderweitig entsorgt werden.
Hier ist auch der Grüne Punkt in einer grünen Farbe nicht auf jeder Verpackung gedruckt vorhanden. Damit die Kosten bei einem mehrfarbigen Druck gespart werden können, darf sich die Farbe bei dem Aufdruck „Grüner Punkt“ farblich dem Untergrund der jeweiligen Verpackung anpassen. Wichtig dabei ist das für den Grünen Punkt typische Symbol in Kreisform mit den 2 ineinander verschlungenen Pfeilen.
Hierbei handelt es sich um eine eingetragene Marke. Vom Design her orientierte man sich damals bei der Konzeption an dem Symbol von Yin und Yang. Auch dieses Symbol steht für den fortlaufenden und ewigen Kreislauf.
Damit dann die Verpackungen mit diesem Symbol auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne kostenlos entsorgt werden können, müssen diese Verpackungen restlos leer sein. Eine komplette Reinigung ist jedoch vorher nicht erforderlich.
Warum gibt es den Grünen Punkt?
Der Grüne Punkt sorgt seit dem Jahr 1990 dafür, dass Verpackungen von verkauften Produkten einer Wiederverwertung zugeführt werden. Dabei signalisieren die Hersteller von Produkten, welche das Zeichen „Der Grüne Punkt“ auf seiner Verpackung angebracht haben, dass sie sich an die Regeln, welche in der Verpackungsverordnung festgeschrieben sind, halten.
Aufgrund der bei der Dualen System Deutschland GmbH lizenzierten Verpackungen übernimmt dieses Unternehmen die Entsorgung sowie die Verwertung dieser Verpackungen. Dabei werden diese Verpackungen nach Gebrach im rechtlichen Sinne „Abfall zur Verwertung“ (das bedeutet umgangssprachlich Müll).
Das Unternehmen Duales System Deutschland GmbH wird über die Lizenzgebühren des „Grün en Punktes“ finanziert. Die Lizenzgebühren, die die Hersteller der Produkte oder die Abfüller entrichteten, hängen jeweils vom Verpackungsgewicht und von den in Deutschland verkauften Stückzahlen ab.
Wie funktioniert die Entsorgung mit den Grünen Punkt?
Dabei wird das operative Geschäft in Form von Sammlung und der Sortierung von der DSD GmbH deren Entsorgungspartner überlassen. In der Regel sind das kommunale oder private Entsorger. Die Vergabe der Entsorgungsverträge erfolgt im freien Wettbewerb. Das bedeutet die Vergabe erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Ausschreibung.
Die Verwertung der Verpackungen wird durch so genannte Garantiegeber gewährleistet. Diese sorgen dafür, dass die hier gesammelten und sortierten Verkaufsverpackungen einer geordneten Verwertung zugeführt werden. Solche Garantiegeber sind zum Beispiel die Vertreter der Aluminium- und Glasindustrie sowie die Deutsche Kunststoff Recycling GmbH (Abkürzung DKR) im Bereich der Kunststoffe.
Vom Gesetzgeber aus sind für die Verwertung der einzelnen Materialien Quoten vergeben worden, welche als Mindestanforderung erfüllt werden müssen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Umweltministerien der Länder sowie deren Beauftragte überwachen diese Quoten.
In der Praxis entsorgt der Verbraucher die Leichtverpackungen, unabhängig davon, ob es sich um Verbundstoffe, Metall oder Kunststoff handelt, wenn die Verpackung mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet ist, im Gelben Sack oder in der gelben Tonne.
Die bereits beschriebenen dualen Systeme sorgen für die Abholung, den Transport und die darauf folgende Sortierung der Verpackungs-Abfälle mit Hilfe von externen Entsorgungsunternehmen. Somit muss der Verbraucher nur die Tonne oder den Sack ordnungsgemäß befüllen und pünktlich zur Abholung bereitstellen.
Aufgrund der 5. Novelle der Verpackungsverordnung entfällt seit dem 01.01.2009 die Pflicht für die Hersteller und Vertreiber in Deutschland deren Pflicht-Beteiligung am „Dualen System“ in Form einer Kennzeichnung der Verpackung (zum Beispiel durch den „Grünen Punkt“). Dies erfolgt seither nur auf freiwilliger Basis.
Wer bezahlt für den Grünen Punkt?
Die Kosten für die Markennutzung und auch die Beteiligung der Verpackung am dualen System werden grundsätzlich vom Hersteller oder Abfüller, der die verpackten Produkte herstellt, getragen. Dabei werden größtenteils diese Kosten in die Preiskalkulation des Herstellers oder Abfüllers mit einbezogen und somit sind diese im Kaufpreis enthalten.
Was hat der Grüne Punkt mit dem Gelben Sack oder der gelben Tonne zu tun?
Der Gelbe Sack oder auch die seit Januar teilweise zum Einsatz kommende Gelbe Tonne werden von der Privatwirtschaft finanziert und sind eine Ergänzung durch diese zusätzliche Möglichkeit der Trennung für die Abfallentsorgung der Kommunen. Hierbei sind der Gelbe Sack oder die Gelbe Tonne ein Teilbereich des sogenannten Dualen Systems“.
Damit für die Verbraucher die Mülltrennung erleichtert wird, sind bestimmte Symbole eingeführt worden. Diese zeigen auf, welcher Gegenstand zu welchen Entsorgungssystem gehört. Dazu gehört auch zum Beispiel „Der Grüne Punkt“. Hierbei gibt es jedoch noch weitere Symbole.
Somit gehören auch andere Verpackungen, welche nicht über die Kennzeichnung „Grüner Punkt“ verfügen, in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne. Hier müssen auch andere Einwegpackungen zum Beispiel aus Kunststoff über diesen Weg entsorgt werden.
Was passiert bei den Abfällen beim „Grünen Punkt“?
Die Verpackungsabfälle werden sortiert und dann Materialbezogen der Wiederverwendung zugeführt. Aufgrund die vielen Verwertungsmöglichkeiten wird Metall zum Beispiel eingeschmolzen und beispielsweise zu Dosen aus Alu verarbeitet oder es kommt als die unterschiedlichsten Geräte in der Produktion zum Einsatz.
Aus den dort entsorgten Kunststoffen entstehen Blumenkästen, Abflussrohre oder zum Beispiel Spielwaren. Dabei sind auch PET-Flaschen ebenfalls ein ganz wichtiger Rohstoff. Dieses Material wird entweder zur Herstellung von Textilien oder auch Herstellung von Flaschen verarbeitet.
Fazit
Über 1,5 Milliarden Euro kostet die Verbraucher in Deutschland jährlich „Der Grüne Punkt“ Der entsprechende Aufpreis für jede Verpackung wird von den Verbrauchern bei jedem Einkauf bezahlt. Aufgrund der hier vorhandenen Schlupflöcher im System, die das seit 1990 existierende System zwischenzeitlich hat, kommt deshalb bei den Betreibern hier nicht allzu viel an. Deshalb sollte der Gesetzgeber hier eine dringende Gesetzesänderung vornehmen..