Gewerbemüll Übach-Palenberg in der Nähe
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Was ist das?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Gewerbeabfall ist Müll, der in einem Gewerbe entsteht. Darunter zählen beispielsweise ein Büro, aber auch Produktionen aus einer Fabrik, Handel und vielen weiteren Gewerbeeinrichtungen. Zum Gewerbeabfall gehören beispielsweise Verpackungen, Papier, Holz, Metalle und Glas.
Damit eine hochwertige Verwertung dieser Abfälle garantiert werden kann, müssen diese schon vorab getrennt werden. Damit beim Gewerbemüll keine Gefahren für die Umwelt entstehen, gelten dabei sehr strenge Vorschriften. Müll aus einem Gewerbe sind zudem meist größere Mengen als der private Müll eines Haushalts..
Wo entsorgt man Gewerbemüll?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Das Entsorgen des Gewerbemülls passiert aus die gleiche Weise wie beim privaten Haushaltsmüll. Zunächst einmal wird der Gewerbemüll getrennt und in die vorgesehenen Behälter gepackt.
Gewerbeabfälle gehören mit zu den Wertstoffen und haben einen Wert. Dieser Wert liegt in der Weiterverarbeitung der jeweiligen Stoffe. In Betrieben gibt es ebenfalls auch Industrieabfälle, die mit den Wertstoffen nicht vermischt werden dürfen. Die Abwicklung muss daher effizient und reibungslos verlaufen.
Mülltrennung beim Gewerbemüll
Umweltschutz fängt bei der richtigen Müllentsorgung an. Die Mülltrennung ist schonend für die Umwelt, denn es kann recycelt werden und zugleich ist es nachhaltig.
Um den Gewerbemüll zu entsorgen, gibt es unterschiedliche Behälter vom Entsorgungsunternehmen vor Ort. Diese sind erhältlich aus Kunststoff oder Edelstahl und für den Innen und Außenbereich geeignet.
Die Getrenntsammlungspflicht
In Industriebetrieben fällt unter anderem auch immer wieder zum Gewerbemüll auch zusätzlich Sondermüll an. Dazu zählen zum Beispiel Chemikalien, Altöl, Elektromüll und sogar Bauschutt.
In einem Gewerbe gilt die sogenannte „Getrenntsammlungspflicht“ der unterschiedlichen Müllarten. Dazu zählen Pappe sowie auch Papier, Textilien, Metalle und Kunststoffe.
Ist diese Art von Mülltrennung nicht umsetzbar aus zeitlichen oder technischen Gründen, dann können diese Abfälle in eine Gewerbemülltonne zunächst gesammelt werden.
Das jeweilige Gewerbe muss dann im Anschluss daran diesen Müll in eine Vorbehandlungsanlage bringen. Jedes Unternehmen hat bei der Abfallentsorgung eine Dokumentationspflicht. Diese Dokumentationspflicht kann digital oder schriftlich durchgeführt werden.
Ist die Dokumentation oder die Müllentsorgung nicht vorschriftsmäßig erfolgt, können Bußgelder verhängt werden, die bis zu 10.000 Euro hoch sein können.
Was darf in den Gewerbemüll?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Getrennt werden muss in erster Linie generell schon vorab im Betrieb. Es sei denn, dass dies nicht in einem Betrieb möglich ist.
Als Beispiel, wenn es keinen ausreichenden Platz gibt, um Container für den Gewerbemüll zu platzieren. Oder wenn die Materialien miteinander verbunden sind, ohne dass man diese trennen kann voneinander. Der Betrieb muss daher die Entsorgung und Vorgehensweise dokumentieren.
Zum Gewerbemüll gehören Textilien, Hartkunststoffe, Holz und Blechgebinde sowie ebenfalls verunreinigtes Papier. Hartkunststoffe sind Kabelkanäle und Rohre. Zu den Textilien gehören ebenfalls auch Teppiche.
Sobald in einem Gewerbe Müll anfällt, ist dieser auch unter der Gewerbeabfall-Verordnung zu entsorgen. Zudem ist es dann auch wichtig, diesen dann ordnungsgemäß und korrekt zu trennen.
Siedlungsabfälle als Gewerbemüll
Handelt sich der Gewerbemüll um Siedlungsabfälle, müssen diese unter verschiedenen Faktoren getrennt werden. Darunter zählen:
- Holz
- Textilien
- Bioabfälle
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
Bau- oder Abbruchabfälle als Gewerbemüll
Handelt sich der Gewerbemüll um Abbruchabfälle oder Bauabfälle, müssen diese unter zehn verschiedenen Faktoren getrennt werden. Darunter zählen:
- Dämm-Material
- Bitumengemische (z. B. Dachpappen)
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Beton
- Ziegel
- Fliesen/Keramik
- Glas
- Kunststoff
- Metalle (einschließlich Legierungen)
- Holz
Ist die Trennung vorschriftsmäßig nicht möglich in einem Unternehmen, dann muss diese dokumentiert werden. Die jeweiligen Materialien müssen dann zu einer Aufbereitungsanlage gebracht werden.
Darf man Gewerbemüll im Hausmüll entsorgen?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Die klare Antwort darauf lautet nein, denn dies ist eine Ordnungswidrigkeit. Auch hausmüllähnlicher Gewerbeabfall darf nicht in einer Hausmülltonne entsorgt werden. In erster Linie ist es der Grund, dass bei Gewerbemüll die Mengen deutlich größer sind als bei einem Haushalt
Gibt es eine staatliche Verordnung für Gewerbemüll?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Es gibt eine Gewerbeabfallverordnung, die vorschreibt, dass Betriebe und Unternehmen den anfallenden Abfall direkt vor Ort dort, wo der Abfall anfällt, diesen auch zu trennen haben. Diese Verordnung gilt, seit dem 01. August 2017, für alle Betriebe.
Dadurch soll eine hochwertige Verwertung der Abfälle gewährleistet werden und zugleich die Umwelt schonen. Abfälle wie Holz, Papier, Metalle und Glas müssen direkt vor Ort für eine hochwertige Verwertung getrennt werden.
Wie entsorgt man Gewerbemüll richtig?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Beim zuständigen Entsorgungsdienst kann ein Gewerbemüllcontainer bestellt werden. Da in einem Betrieb größere Mengen an Gewerbemüll anfallen kann, muss dieser dann in einen entsprechenden Container gegeben werden.
Daher ist es ebenfalls sehr wichtig, dass dieser nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Ebenfalls dürfen einige Gewerbeabfälle nicht in diesen Containern geworfen werden. Darunter zählen:
- Schadstoffhaltige Abfälle
- behandeltes Holz
- Farben, Lacke und Kleber
- Spraydosen oder Kartuschen
- Styropor
- Dämmstoffe
- Elektroschrott
- Autoreifen
- Teer
Stoffarten, die in den Gewerbemüllcontainer hinein dürfen
Stoffarten, die in einen Gewerbemüllcontainer hinein dürfen, sind:
- Kunststofffolien
- Gummi
- Plastikboxen
- Alte Kleidung
- Teppiche
- Pappe
- Papier
- Metall
- Tüten
- Kartons
- Fensterscheiben oder anderweitige Glasplatten
- Spanplatten
- Bauholz
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Der jeweilige Container darf allerdings nicht überfüllt werden. Es gibt eine Grenze, dass der Gewerbemüllcontainer nur bis zu zehn Zentimeter unter der Kante gefüllt werden darf.
Bei einer Überschreitung besteht die Gefahr, dass der Gewerbemüll aus dem Container fällt und somit Konsequenzen mit sich zieht.
Schwere Abfälle sollten daher immer zuerst in den Container geladen werden. Zum Schluss dann den leichteren Gewerbemüll. Ebenfalls muss die Grenze des Beladens dabei beachtet werden und eingehalten werden, das dient der Sicherheit.
Welcher Stellplatz für Gewerbemüll eignet sich am besten?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Zunächst ein mal muss der eigentliche Weg zum Gewerbemüllcontainer gut erreichbar sein. Der Weg dafür sollte immer freigehalten werden. Empfehlenswert ist es, dass der Untergrund sehr gut gesichert ist, sodass ein Umkippen des Containers vermieden werden kann.
Um für den Container eine öffentliche Fläche zu nutzen, muss der Betrieb zuvor sich eine Stellgenehmigung einholen. Ebenfalls muss dann auch für eine Halteverbotszone gesorgt werden.
Was kostet ein Container für Gewerbemüll?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Ein kleiner Container von etwa fünf Kubikmeter liegt bei ungefähr 400,00 Euro, mit Aufstellung, Entsorgungskosten und auch Abholung.
Größere Container sind dann dementsprechend teurer. Das kommt immer auf die Größe eines Betriebes oder Unternehmens an und wie viel Gewerbemüll entsorgt werden muss.
Gibt es Strafen, wenn man Gewerbemüll falsch entsorgt?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Die falsche Entsorgung von Gewerbemüll kann sehr hohe Konsequenzen mit sich führen. Eine illegale Müllentsorgung ist strafbar und wird in den Bußgeldvorschriften in § 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Gewerbemüll liegt daher einer sehr strengen Regelung, die beachtet werden muss.
Je nach Verstoß reichen die Bußgelder bis 10.000 Euro oder höher. Schwerwiegende Verstöße bei der Entsorgung von Gewerbemüll reicht das Bußgeld sogar bis zu 100.000 Euro. Das Abladen von Gewerbemüll an verschiedenen Orten, die nicht für eine Entsorgung vorgesehen sind, ist strafbar.
Die jeweilige Festlegung des Bußgeldes erfolgt in Einzelfallentscheidung. Dabei wird die Art des Mülls und die jeweilige Menge berechnet. Verursacht der falsch entsorgte Müll einen Schaden zudem an, zum Beispiel wird dadurch ein Gewässer verunreinigt oder der Boden, dann gilt es als eine Straftat.
Steht jemand unter Verdacht der falschen Müllentsorgung, wird darüber direkt die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Des Weiteren sind je nach Vergehen dadurch auch Freiheitsstrafen möglich.
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Gewerbeabfall nicht vorschriftsmäßig getrennt | bis zu 100.000 Euro |
Gewerbeabfall nicht vorschriftsmäßig einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage zugeführt | bis zu 100.000 Euro |
Gewerbeabfall nicht vorschriftsmäßig einer Verwertung zugeführt | bis zu 100.000 Euro |
nicht sichergestellt, dass keine vorschriftswidrige Vermischung von Abfällen erfolgt | bis zu 100.000 Euro |
Abfallbehälter nicht vorschriftsmäßig benutzt | bis zu 100.000 Euro |
gegen Dokumentationspflicht verstoßen | bis zu 10.000 Euro |
gegen Nachweispflicht verstoßen | bis zu 10.000 Euro |
gegen Mitteilungspflicht verstoßen | bis zu 10.000 Euro |
gegen Bestätigungspflicht verstoßen | bis zu 10.000 Euro |
gegen Fremdkontrollpflicht verstoßen | bis zu 10.000 Euro |
Fällt Gewerbemüll auch in einem Haushalt an?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: In öffentlichen Einrichtungen und auch in Haushalten fällt gelegentlich Gewerbemüll an. Diese fallen zum Beispiel in einem Haushalt bei einer Renovierung der Wohnung an oder einer Sanierung einer öffentlichen Einrichtung.
Gibt es Ausnahmen bei der Trennung von Gewerbemüll?
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Wenn es einem Betrieb aus Kostengründen nicht zuzumuten ist, dann ist dieser von der Trennung ausgenommen. Ebenfalls auch dann, wenn es aus technischen Gründen nicht machbar ist für einen Betrieb oder Unternehmen.
Zahlreiche Betriebe in der Stadt haben Platzprobleme und können aufgrund dessen keine Trennung des angefallenen Mülls vornehmen. Dies ist oft der Fall auf einer Baustelle. Der benötigte Platz für Container ist dort nicht immer gegeben.
Diese Betriebe müssen dann alles dokumentieren, warum es nicht möglich ist, die Trennung der Abfälle vor Ort durchzuführen. Des Weiteren müssen Metalle, Holz oder Kunststoffe zu einer Vorbehandlungsanlage gebracht werden.
Des Weiteren müssen zum Beispiel Fliesen, Keramik oder Beton vom Betrieb zu einer Aufbereitungsanlage befördert werden. Die Aufbereitungsanlage bereitet die Rohstoffe dem jeweiligen Material auf. Dadurch ist eine Weiterverarbeitung der Rohstoffe möglich und die Umwelt wird dadurch geschützt.
Fazit zu Gewerbemüll Übach-Palenberg
Gewerbemüll Übach-Palenberg: Es ist wichtig, dass der Gewerbemüll, der in unterschiedlichen Betrieben anfällt sowie auch in großen Unternehmen diesen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Vorab müssen die jeweiligen Abfälle getrennt werden und der jeweilige Container darf nur bis zehn Zentimeter bis unter der Kante gefüllt werden. Schwere Lasten am besten immer zuerst in den Container legen, danach erst die leichten Abfälle.
Hohe Geldstrafen sind bei einer falschen Entsorgung von Gewerbemüll zu erwarten, bis hin zu Freiheitsstrafen. Dabei wird immer im Einzelfall entschieden und um was für Materialien es sich handelt und vor allen Dingen die Menge, die an nicht vorgesehenen Orten abgelegt wurde. Gewerbemüll ist mit sehr strengen Auflagen verbunden.